Seit dem 10. Juni 2010 besteht die Verpflichtung einiger Träger, die Initiative Transparente Zivilgesellschaft voranzutreiben und damit freiwillige Selbstverpflichtungen gemeinnütziger Organisationen einzufordern. Denn der Tenor dieser Initiative ist:
"Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind."
Die Initiative wohnt unter dem Dach von Transparency International, des Vereins, der 1993 in Den Haag gegründet wurde, initiiert vom ehemaligen Weltbank-Direktor Peter Eigen, und "die weltweit erste und heute führende Anti-Korruptionsorganisation" darstellt.
Doch wer international für mehr Transparenz sorgen will, muss zunächst von sich selbst sprechen. Der deutsche Arm der Organisation hat zehn Punkte festgelegt, die zivilgesellschaftliche Akteure der Öffentlichkeit auf die einfachste Weise zur Verfügung stellen sollen. Diese besteht in der Internetgesellschaft in der Darlegung auf der öffentlich zugänglichen Webseite.
Der ICJA schließt sich dieser Initiative an und stellt die geforderten Daten hier auf seiner öffentlichen Homepage allen Interessierten zur Verfügung. Damit trägt der ICJA seinen Teil zu einer transparenten Zivilgesellschaft bei.
Unsere Selbstverpflichtung
Der ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V. verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem er sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf seine Webseite stellt.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V., Am Sudhaus 2, 12053 Berlin und Stralauer Allee 20E, 10245 Berlin und Löwengasse 27 Haus C - 60385 Frankfurt.
Gegründet 1949
Zuständiger Ansprechpartner: Stephan Langenberg (Geschäftsführung) slangenberg@icja.de 030-2000 7160
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft:
Finanzamt für Körperschaften I, Berlin Charlottenburg, Freistellungsbescheid für 2019-2022 vom 15.09.2022
Steuernr. 27/668/53154
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger:
Vorstandsmitglieder: Aline Adams, Jan Duensing, Robert Kranefeld (Schatzmeister), Marion Hornung (Beisitzerin)
Delegierte: Aline Adams, Angela Jorzig, Axel Kendelbacher, Christoph Kretschmer, Eva Kranefeld, Felix Hofmann, Gertrud Thürck, Isabella Hans, Jan Friedrich, Janis Gebken, Lennart Fiedler, Marion Hornung, Miriam Machill, Peter Lesch, Phlipp Artz, Rasmus von Schwerdtner, Robert Kranefeld, Ruben Hartmann, Sanni Ferger, Wolfram Hahnfeld
Geschäftsführung: Simone Kleinekathöfer, Stephan Langenberg
5. Bericht über die Tätigkeiten:
s. Jahresbericht 2023, Seite 5 ff. und Seite 19 ff.
6. Personalstruktur:
s. Jahresbericht 2023, Seite 27
7. Mittelherkunft:
s. Jahresbericht 2023, Seite 25 f.
8. Mittelverwendung:
s. Jahresbericht 2022, Seite 25 f.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:
Gesellschaftsrechtliche Verbindungen
bestehen nicht, der ICJA arbeitet aber mit den folgenden Partnern
zusammen:
International:
ICYE (Intercultural Youth Exchange)
Mehr als 37 Partnerorganisationen
National:
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (AEJ)
Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Schülerinnen- und Schülerarbeit (AES)
Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee (AKLHÜ)
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als Großspenden von Privatpersonen gekennzeichnet:
nicht anwendbar
Abschlussbestätigung:
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.